Rechtsprechung
RG, 13.06.1911 - IV 347/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Begeht der Erwerber einer, wie er wußte, von seinem Vormanne mittels strafbarer Handlung erlangten Sache Hehlerei, wenn er sich zum Erwerbe nur durch Furcht bestimmen ließ, später aber die Sache für sich verwendete?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 45, 65
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60
Unzulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf einen Teil der Tat oder …
Die Gegenerklärung übersieht aber, daß der erstrebte Vorteil kein Vermögensrecht lieber zu sein braucht (vgl. RGSt 45, 65).Daß der Angeklagte dann später einen anderer Entschluß gefaßt und die Schmuckstücke verkauft hat, kann die Anwendbarkeit des Hehlereitatbestandes nicht nachträglich begründen (vgl. RGSt 45, 65).